Voditelj Brodice B
Berechtigt zum Führen von Booten und Yachten bis 30 BRZ innerhalb der Hoheitsgewässer, teilweise sogar für kommerzielle Zwecke. Unbeschränkte Länge und Motorleistung.
Dieser Bootsführerschein ist ein staatlicher Befähigungsausweis des kroatischen Seefahrtsministeriums und wird m.E. international anerkannt. Das Küstenpatent gilt für motorisierte Schlauchboote, Segel- und Motoryachten sowie für Jet-Skis.
In Kroatien ist für ALLE motorisierten Boote und Segelboote über 3 Meter ein Bootsführerschein/Motorbootschein gesetzlich vorgeschrieben! Der Bootsführerschein gilt zeitlich unbegrenzt und beinhaltet:
die UKW-Schiffsfunkberechtigung für Kroatien
berechtigt zum Führen von Motoryachten & Segelyachten bis 30 BRZ (= Bruttoraumzahl, auch GT genannt)
bis 12 SM (= 22km) vor der Küste bzw. Inseln (Hoheitsgewässer)
gilt auch für kommerzielle Zwecke als Skipper ohne professionelle Crew, bis 30 BRT ohne Längenbegrenzung
berechtigt zum gewerbliche Führen von Passagierbooten bis 3 Seemeilen vor der Küste
berechtigt zum gewerbliche Führen von Handels- bzw. Fracht - & Fischerbooten im FB I
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Gültigkeit & Anerkennung
Der kroatische Bootsführerschein ist ein staatliches Dokument, gilt in kroatischen Hoheitsgewässern (12 Meilen Zone) und berechtigt zum Führen von ausländischen Eigneryachten und kroatischen Charteryachten.
Mittelmeerstaaten:
Das kroatische Küstenpatent bzw. der Boat Skipper B wird in der Regel von allen Mittelmeerstaaten anerkannt. Kroatien ist auch Mitglied der IMO - International Maritime Organization. Die Akzeptanz kann von lokalen Charterfirmen oder Hafenbehörden abhängen.
Österreich:
Binnengewässer: für das Führen von Segelfahrzeugen auf österreichischen Binnengewässern ist generell kein Befähigungsnachweis erforderlich. Auch für das Führen von Motorfahrzeugen mit einer Leistung von weniger als 4,4 kw (6 PS) ist kein Befähigungsnachweis erforderlich!
Küstengewässer, Meer: das Bundesministerium für Verkehr (bmvit) sagt folgendes:
"Da Österreich über keine Küstengewässer verfügt, ist der Erwerb staatlich anerkannter österreichischer Befähigungsausweise für die selbstständige Führung von Jachten auf See nicht verpflichtend. (...) Da es kein internationales Abkommen zu Befähigungsausweisen für die Sport- und Vergnügungsschifffahrt auf See gibt, sind die Vorschriften der Küstenstaaten zu beachten."
Seit Sommer 2012 kann auch wieder das österreichische IC (=Internationales Zertifikat für die Führung von Yachten) bei zertifizierten Segel-/Bootsschulen erworben werden. Es ist ein Praxisnachweis zu erbringen, die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nur eine entsprechende Prüfung, die auch für ein IC anerkannt wird, ist im Gegensatz zu den bloßen Club- bzw. Verbandsscheinen verbindlich.
=> Weitere Infos auf der Website des Bundesministeriums.
Bootsführerscheinpflicht?
Viele Küstenstaaten kennen gar keinen Bootsführerschein, er ist die "Spezialität" einiger europäischer Länder. Folgend eine Übersichtsliste:
Land | Bootsführerschein (See) |
---|---|
Belgien | nicht vorgeschrieben |
Bulgarien | nicht vorgeschrieben |
Dänemark | vorgeschrieben für Boote über 20 t Wasserverdrängung |
Deutschland | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Finnland | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Frankreich | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Griechenland | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Großbritannien | nicht vorgeschrieben |
Irland | nicht vorgeschrieben |
Italien | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Kroatien | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Luxemburg | nicht vorgeschrieben |
Niederlande | für Boote über 15m und 20km/h |
Norwegen | nicht vorgeschrieben |
Polen | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Portugal | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Schweden | nicht vorgeschrieben |
Spanien | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Slowenien | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Türkei | entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes |
Für die USA, Südamerika, Afrika und Asien sind uns keine Führerscheinpflichten bekannt!
Für österreichische und alle anderen Staatsbürger, die in ihrem Heimatland einen Bootsführerschein See nicht gesetzlich vorgeschrieben haben bedeutet dies, dass der kroatischer Bootsführerschein überall anerkannt wird.
Für Staatsbürger von Ländern mit gesetzlich vorgeschriebenen Bootsführerscheinen See KANN dies bedeuten, dass sie den entsprechenden Führerschein ihres Landes benötigen und der kroatische im jeweiligen Land nicht anerkannt wird. Dies ist aber von Fall zu Fall zu hinterfragen, da es - wie bereits gesagt - kein diesbezügliches international bindendes Abkommen gibt und daher jeder Staat für sich selbst entscheidet!
Alte Patente - Umschreibung
Was ist mit alten jugoslawischen Küstenpatenten? - Patente und Bootsführerscheine, die vor dem Balkankrieg im ehemaligen Jugoslawien ausgestellt wurden, besitzen keine Gültigkeit mehr! - Soferne sie jedoch von einem kroatischen Hafenamt ausgestellt wurden, können sie problemlos umgeschrieben werden. Falls im alten Patent kein UKW-Funkzeugnis beinhaltet war, muss gegebenenfalls die Funkprüfung nachgemacht werden.
Wir helfen Ihnen gerne bei den notwendigen Behördenwegen oder bei der Vorbereitung und Betreuung zur Funkprüfung.